Haftungsausschluss für Veranstaltungen des Deutschen Land Rover Clubs

  1. Der Unterzeichnende stellt den Deutschen Land Rover Club e.V. (DLRC), sowie dessen Repräsentanten und Erfüllungsgehilfen von jeglicher Haftung für Schäden, die er im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung erleidet, frei. Insbesondere das Betreten und Befahren des Veranstaltungsgeländes geschieht auf eigene Gefahr.
  2. Der Unterzeichnende stellt den DLRC e.V., sowie dessen Repräsentanten und Erfüllungsgehilfen von jeglicher Haftung gegenüber Personen frei, die der Unterzeichnende mit auf das Veranstaltungsgelände gebracht hat oder die sich auf dessen Veranlassung sich auf dem Veranstaltungsgelände aufhalten.
  3. Dieser Haftungsausschluss umfasst nicht den Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des DLRC e.V., oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des DLRC e.V. beruhen. Ferner umfasst dieser Haftungsausschluss nicht den Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung des DLRC e.V. für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des DLRC e.V., oder einer vorsätzlichen oder vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des DLRC e.V. beruhen (§309 BGB)
  4. Der Unterzeichnende erkennt die Nutzungsbedingungen/Auflagen des Eigentümers/Betreibers an und leistet den Anweisungen des Veranstalters/Betreibers folge. Er gewährleistet dies ebenfalls für den unter 2. erwähnten Personenkreis.
  5. Soweit der Unterzeichnende ein Fahrzeug mit auf das Veranstaltungsgelände bringt, hat er zu gewährleisten, dass dieses den Vorschriften der StVZO entspricht, insbesondere zugelassen und gegen Folgen der gesetzlichen Haftpflicht versichert ist, und nur von Personen geführt wird, die die erforderliche gültige Fahrerlaubnis hierzu besitzen.
  6. Auf dem Veranstaltungsgelände gilt die StVO, Fußgänger haben jedoch Vorrang.
  7. Bei Verstoß gegen 4. und 5. kann der Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

Die Ausübung des Hausrechts durch den Veranstalter wird dadurch nicht betroffen.

  1. Soweit sich eine dieser Regelungen als ungültig erweist, ist die Gültigkeit der übrigen Regelungen davon nicht betroffen.

 

 

Aus Haftungsgründen dürfen in der Regel Nichtmitglieder nicht in einem Off-Road-Gelände selbst fahren. Ausnahmen von der Regel sind mit dem Vorstand abzustimmen.

Das Fahren abseits befestigter Wege im Gelände ist mit besonderen Gefahren für das Fahrzeug, dessen Insassen und Dritten verbunden.

Insbesondere das Fahren in unübersichtlichen Geländeabschnitten, an steilen Hängen, in mit Wasser gefüllten Vertiefungen und das Schleppen und Bergen von Fahrzeugen mittels Seilzügen ist mit erheblichen Gefahren für das Fahrzeug, Insassen und umstehende Dritte verbunden!

Soweit im Rahmen einer obigen Veranstaltung durch den Veranstalter (DLRC e.V.) oder dessen Erfüllungsgehilfen das Durchfahren besonderer Geländepassagen im Zuge eines Trial oder zur Schulung des Fahrers bzw. zur Überprüfung von dessen Fertigkeiten veranlasst wird, kann das Befahren dieser Passagen zu Schäden am Fahrzeug führen, insbesondere durch Kontakt des Fahrzeuges mit der Bodenoberfläche, Bewuchs oder Bebauung.

Auch bei Verlust der Kontrolle über das Fahrzeug aufgrund Traktionsverlust drohen Unfallgefahren und Schäden!

 

Hiermit versichere ich, dass mir die obigen besonderen Gefahren bekannt sind.

 

 

Datenschutz:

Veranstaltungen des DLRC finden im öffentlich zugänglichen Raum statt, Zutrittsbeschränkungen und Einlasskontrollen gibt es nicht. Deshalb ist es bei Veranstaltungend es DLRC möglich, dass sowohl Mitglieder als auch vereinsfremde Personen aktiv oder passiv Daten erhalten. Dies können sein: Funktion (Posten) von Mitgliedern im Verein, Name und Wohnort (Adresse), Daten der mitgebrachten Fahrzeuge und über deren Besitzer, Fotos, audiovisuelle Aufzeichnungen, Berichte aktueller oder früherer Veranstaltungen des DLRC, z.B. aus dem Roverblatt oder durch Aushänge. Häufig werden über die DLRC-Veranstaltungen Berichte verfasst und veröffentlicht. Diese Berichte können die oben genannten Daten enthalten. Die Berichte sowie die genutzten Daten werden nicht auf Richtigkeit oder Vollständigkeit überprüft. Der DLRC kann all dies aus oben genannten Gründen nicht verhindern und auch nicht überwachen